Das Wort Mutterschutz ist ein bekannter Begriff, aber nur wenige wissen, worum es sich beim Mutterschutz in der Schwangerschaft genau handelt. Welche Aufgaben übernimmt der Mutterschutz und wann greift er?
Der Mutterschutz geregelt im Mutterschutzgesetz
Die wesentliche Aufgabe des Mutterschutzes besteht darin, die werdende Mutter und ihr Ungeborenes vor Überforderungen, Gefährdungen und mögliche Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz zu schützen.
Des Weiteren sieht das Mutterschutzgesetz vor, dass der Schwangeren keine finanziellen Nachteile oder der Verlust des Arbeitsplatzes widerfahren.
Der Mutterschutz greift auch nach der Geburt und sieht vor, dass die Mutter nach der Entbindung noch mindestens 8 Wochen zu Hause bleiben darf.
Im Regelfall beginnt der Mutterschutz in der Schwangerschaft ab der 34. Schwangerschaftswoche. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass die werdende Mutter frühzeitig zum Beispiel in der Schwangerschaftswoche 31 in den Mutterschutz gehen kann.
Für alle werdenden Mütter in einem Arbeitsverhältnis
Anspruch auf Mutterschutz haben alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Darunter fallen auch Hausangestellte, geringfügig Beschäftigte, Heimarbeiterinnen und Auszubildende.
Der „normale“ Beginn des Mutterschutzes tritt ab der 34. Schwangerschaftswoche ein, jedoch gibt es Umstände, die bereits ab SSW 31 den Mutterschutz erfordern.
Im Internet werden Schwangerschaftsrechner zur Verfügung gestellt, um die genaue Schwangerschaftswoche berechnen zu können.
Die Schutzfrist nach der Geburt beträgt 8 Wochen, bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten verlängern sich die 8 Wochen auf insgesamt 12 Wochen.
Frauen in der Schwangerschaftswoche 31 können ebenso unter gewissen Umständen eher in den Mutterschutz eintreten.
Gründe für einen verfrühten Mutterschutz
Um in der SSW 31 in den Mutterschutz gehen zu können, bedarf es eines ärztlichen Attests. Verbietet der behandelnde Arzt der werdenden Mutter zum Beispiel die Weiterarbeit in der Schwangerschaftswoche 31, steht der Schwangeren trotzdem ihr Gehalt zu.
Der zuständige Arzt spricht ein sogenanntes Beschäftigungsverbot aus, wenn durch die Weiterarbeit Leib und Leben der werdenden Mutter oder ihres Ungeborenen, gefährdet werden.
Der Arzt muss auf dem ausgestellten Attest laut Mutterschutzgesetz vermerken, welche Tätigkeiten die werdende Mutter zum nicht ausführen darf.
Mittels der im Internet zur Verfügung gestellten Rechner können sich unsichere Frauen ihre genaue Schwangerschaftswoche errechnen lassen.
Um den Mutterschutz in vollem Maße in Anspruch nehmen zu können, ist es für die Schwangere wichtig in welcher SSW sie sich befindet.
Lieber zu früh als zu spät
Schwangerschaft ist zwar keine Krankheit aber gerade in dieser besonderen Zeit sollten Frauen auf sich, ihren Körper und vor allem auf das Ungeborene Rücksicht nehmen. Für die werdenden Mütter ist es wichtig, dass sie sich vor Augen halten, dass bestimmte Arbeiten eine Gefahr darstellen.
(Lesetipp: Tipps gegen Stress – Erfolg garantiert) Schwangere sollten sich daher nicht scheuen mit ihrem behandelnden Arzt zu sprechen, wenn beispielsweise der Mutterschutz schon ab SSW 31 nötig ist. Denn falsche Bescheidenheit ist in einer Schwangerschaft mehr als fehl am Platz.
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