Die Ferienzeit ist für Jugendliche die wohl schönste Zeit des Jahres. Dennoch möchten viele junge Leute einen Teil ihrer Ferien nutzen, um sich etwas Geld dazu zu verdienen. Aber lohnt sich das überhaupt in Anbetracht der Tatsache, dass gegebenenfalls Steuern gezahlt werden müssen?
In den Ferien Geld verdienen – eine lohnenswerte Sache?
Es gibt viele gute Gründe für Schüler und Studenten einen Ferienjob bzw. einen Job in der vorlesungsfreien Zeit anzunehmen. Allerdings müssen bei Annahme eines Ferienjobs einige Dinge beachtet werden.
Viele Jugendliche und junge Erwachsene gehen diesen Weg, um ihr Konto aufzubessern, um den Urlaub mit Freunden zu finanzieren oder sich den Lebensunterhalt während des Studiums zu finanzieren. Vielleicht soll auch ein neues Auto oder ein Motorrad her – oder erst einmal der Führerschein bezahlt werden. Der Kreativität mit Blick aufs Geld ausgeben sind so gut wie keine Grenzen gesetzt.
Fakt ist allerdings, dass es hinsichtlich des Einkommens, welches während der Ferienzeit erzielt wird, sehr wohl Grenzen zu beachten sind. Werden diese nämlich überschritten, droht ein Steuerabzug – und das könnte unter Umständen durchaus teuer werden. Wichtig ist es in jedem Fall, spätestens am ersten Arbeitstag folgende Unterlagen beim Arbeitgeber vorzulegen:
Grundsätzlich müssen Schüler und Studenten dem Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum mitteilen. Dies benötigt der Arbeitgeber, um die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen und eventuell abzuziehende Lohnsteuer zu ermitteln.
- Personalausweis oder Reisepass (das entsprechende Dokument soll Angaben zum Geburtsdatum des Ferienjobbers machen)
- Steueridentifikationsnummer
- (die Steuer-ID ersetzt den einstigen Sozialversicherungsausweis)
Diese Dokumente dienen dazu, um persönliche Lohnsteuerabzugsmerkmale einzusehen und daraus resultierend gegebenenfalls die abzuziehende Lohnsteuer zu errechnen.
Wer zu viel verdient, muss Steuern zahlen
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Schüler und Studenten gleichermaßen, die während der Ferien monatlich mehr als 1.000 Euro verdienen, Lohnsteuer zahlen müssen. Dabei erfolgt die Kalkulation der Steuerhöhe in Anlehnung an die Lohnsteuerklasse 1.
Die einbehaltenen Abzüge kann man sich meist zu Gänze vom Finanzamt zurückholen, wenn man eine Einkommensteuererklärung abgibt. Das funktioniert allerdings nur dann, wenn das komplette Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Wenn die Steuererklärung abgegeben wird
Gesetzt den Fall, dass ein in Steuerklasse 1 eingestufter Jugendlicher während der Sommerferien monatlich mehr als 1.000 Euro brutto erhält, so wird der Verdienst nicht etwa zu 100 Prozent ausgezahlt. Vielmehr behält der Arbeitgeber sowohl Lohn- und Kirchensteuer, als auch den Solidaritätszuschlag ein.
Ganz anders hingegen verhält es sich, wenn Schüler oder Studenten ihren Ferienjob lediglich auf Basis eines Minijobs leisten. Diesbezüglich liegt die maximale Verdiensthöhe bei derzeit 450 Euro. Bis zu diesem Betrag ist der Verdienst für den Minijobber steuer- und sozialabgabenfrei. Eine Steuererklärung muss nicht abgegeben werden, wenn der Ferienjobber keiner weiteren oder gar einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht.
Auch Ferienjobs mit einem Verdienst über 450 Euro bleiben sozialversicherungsfrei, wenn sie von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt sind. Das gilt auch für freiwillige Praktika.
Grundsätzlich werden bei Minijobbern die Steuern und die Sozialabgaben pauschal durch den Arbeitgeber bezahlt. Wer sich spezifische Informationen zu den individuell anfallenden Steuern wünscht, der kann sich direkt an die Minijob-Zentrale wenden.
Für das Kindergeld ist der Verdienst unerheblich.
Für das Kindergeld spielt der Verdienst während der Ferienzeit keine Rolle. Aber Achtung: Wenn man bereits eine abgeschlossene Erstausbildung hat, darf der Job laut Arbeitsvertrag 20 Wochenstunden nicht überschreiten – sonst erlischt der Kindergeldanspruch. Bis zu zwei Monate im Jahr darf die Grenze überschritten werden, wenn die 20 Stunden im Jahresdurchschnitt eingehalten werden.
Video: Zehn Fragen zur Studienfinanzierung – Teil 2 „Studentenjobs“
Es lohnt sich, in den Ferien zu arbeiten
Schüler und Studenten, die im Rahmen der Minijob-Regelung während der Ferienzeit etwas Geld dazu verdienen möchten, werden in der Regel nicht mehr als 12 bis 15 Stunden in der Woche arbeiten müssen. In jedem Fall ist es immer wieder ein gutes Gefühl, nach geleisteter Arbeit für diese Mühen auch entsprechend entlohnt zu werden. Noch schöner ist es, das selbst verdiente Geld ausgeben und sich damit einen lang gehegten Wunsch erfüllen zu können.
Titelbild: ©istock.com – Kavuto
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