Bekommt man Kindergeld nach der Ausbildung ?

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Kindergeld ist für viele Familien, insbesondere in der schwierigen Zeit der Coronakrise, ein fester Bestandteil der monatlichen finanziellen Planung. Dieses erhalten die Familien nicht nur für ihre minderjährigen Kinder, sondern auch für ältere, die bereits eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Jedoch, wie sieht es aus, mit dem Kindergeld nach der Ausbildung? Können die Familien dann noch mit diesem Geld rechnen?

Allgemein Wissenswertes zum Kindergeld

Als Kindergeld wird im Allgemeinen eine staatliche finanzielle Transferleistung, die das Existenzminimum eines Kindes in einer Familie gewährleisten soll, bezeichnet.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr des Kindes steht jeder das Kind aufziehenden Familie oder Familienteil dieses Geld zu. Für das erste und zweite Kind ist die Höhe des Kindergeldes auf 204 Euro festgelegt.

Für das dritte Kind sind 210 Euro veranschlagt und alle weiteren Kinder bekommen jeweils 235 Euro. Darüber hinaus wird diese staatliche Transferleistung für die meisten Kinder auch nach der Erreichung der Volljährigkeit weitergezahlt.

Voraussetzung dafür ist, dass das Kind beziehungsweise Jugendliche eine Berufsausbildung, ein Studium oder ein freiwilliges soziales Jahr im In- oder Ausland absolviert.

Allerdings wird das Kindergeld nur maximal bis zur Erreichung des 25. Lebensjahres gezahlt. Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Hier muss auch der Antrag auf Kindergeld für jedes neugeborene Kind gestellt werden.

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Weiterhin Kindergeld nach Ausbildung?

Ein weitverbreiteter Irrtum ist es, dass auch weiterhin Kindergeld nach der Ausbildung gezahlt wird. Dieses Missverständnis trifft besonders häufig zu, wenn der Jugendliche noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat. Die Gesetzlage ist jedoch eindeutig.

Sobald der Jugendliche seine Ausbildung beendet hat, erlischt der Anspruch auf Kindergeld. Dies trifft auch zu, wenn die Lehre aus irgendeinen Grund abgebrochen wird und nicht sofort eine neue Ausbildung aufgenommen wird.

Die Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit möchte rechtzeitig über das Ende der Ausbildung informiert werden.

Anderseits holen sich auch die Mitarbeiter der Familienkasse ihrerseits die notwendigen Informationen, so dass die Hoffnung, durch die „Maschen der Bürokratie“ zu schlüpfen, illusorisch ist.

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Die Ausnahmen von der Regel

Neben der grundsätzlichen Festlegung, dass es mit Abschluss der Ausbildung kein Kindergeld mehr gezahlt wird, gibt es noch drei Ausnahmeregeln.

Der Anteil der Jugendlichen, die davon betroffen sind, dürfte jedoch nur gering sein. Das Kindergeld wird weitergezahlt, wenn der Jugendliche eine weitere Ausbildung aufnimmt.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Auszubildende sich gleich im Anschluss noch weiter spezialisiert. Auch wenn ein Jugendlicher während seiner Ausbildung bemerkt, dass dieser Beruf nicht der richtige für ihn ist und er sofort eine andere Lehre aufnimmt, wird das Kindergeld weiter gezahlt.

In diesen Fällen darf der Jugendliche aber nur zusätzlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen oder maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Hat der Lehrling seine Abschlussprüfung nicht bestanden und muss aus diesem Grund die Ausbildung verlängern, wird das Kindergeld weiterhin bezahlt.

Allerdings verlangt die Familienkasse als Nachweis eine Kopie der Prüfung und der Verlängerung des Ausbildungsvertrages.

Findet ein Jugendlicher nach Beendigung seiner Ausbildung keine Arbeitsstelle und muss arbeitslos melden, dann erhält er auch weiterhin Kindergeld.

Diese Reglung gilt aber nur bis zu seinem 21. Geburtstag. Bei der Anspruchsprüfung sollten durchaus Ausnahmeregelungen beachtet werden.

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Auf den konkreten Fall kommt es an

Grundsätzlich wird kein Kindergeld nach der Ausbildung mehr gezahlt. Wer davon betroffen ist, sollte jedoch darauf achten, ob nicht einer der drei Ausnahmeregelungen für einen zutrifft. Denn Geld, was einem zusteht, sollte nicht verschenken werden.

Titelbild: © iStock – AndrejPopov

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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