Berufsunfähigkeitsversicherung während der Elternzeit: warum von einer Beitragspause abzusehen ist

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Eine Frau sitzt vor ihrem Laptop und denkt über ihren Versicherungsschutz nach
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Eltern benötigen, sofern sie berufstätig sind, eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Während der Elternzeit sind die Beiträge weiterhin zu entrichten, da der Arbeitskontrakt fortbesteht.

Wozu Eltern eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen

Berufstätige Eltern übernehmen mit der Familiengründung eine große Verantwortung. Mit staatlicher Unterstützung streben sie die Elternzeit an, in vielen Fällen auch geteilte Elternzeit. So stellen beide Elternteile sicher, dass sie nicht zu lange beruflich pausieren. Während der Elternzeit ruhen die Arbeitskontrakte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Eltern, die vor der Familiengründung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, sorgen für den Notfall vor. Jederzeit kann eine Krankheit oder ein Unfall zur Berufsunfähigkeit führen. Nur wer zusätzlich versichert ist, muss nicht um seinen Lebensstandard fürchten, wenn keine hohen Rücklagen bestehen.

Im Rahmen der Berufsunfähigkeit kommen auf Arbeitende sehr hohe Kosten für die Krankheitsbehandlung und Rehabilitation hinzu. Außerdem können Nebenkosten das Budget von arbeitenden Eltern extrem belasten. Zu diesen gehört unter anderem die externe Versorgung des Kindes durch eine pädagogische Fachkraft. Während der Elternzeit verringert sich das Haushaltseinkommen, wenngleich staatliche Leistungen den Verlust auch temporär auffangen. Viele junge Eltern überlegen daher, in der Elternzeit bestimmte Versicherungsbeiträge ruhen zu lassen.

Versicherungsschutz aufrechterhalten während der Elternzeit

Dabei ist die Unterbrechung der Beitragsleistungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung während der Elternzeit kein spürbarer Gewinn. Im Vergleich zur Kfz-Versicherung sind Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung gering. Dafür bieten sie einen hohen Schutz. Grundsätzlich schließen Eltern ihre Berufsunfähigkeitsversicherungen getrennt voneinander ab. Sinnvoll ist der Abschluss nur, wenn keiner der beiden Elternteile langfristig plant, aus dem Beruf auszusteigen.

Versicherer bauen für die Elternzeit in der Regel Klauseln ein. Einige Versicherungen gewähren unter Fortzahlung der Beitragsleistungen während der Elternzeit einen Versicherungsschutz mit demselben Wert wie für ein berufsausübendes Elternteil. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz auch für Tätigkeiten im Haushalt gewährleistet wird. Sollte die Versicherung eine solche Klausel ablehnen, müssen Eltern offen darüber nachdenken, den Versicherer zu wechseln. Das geht auch während einer laufenden Versicherungspolice.

Versicherungspolice für Berufsunfähigkeitsversicherung anpassen oder wechseln

Wer in jungen Jahren noch nicht an die Gründung an einer Familie denkt, sollte eine solche Klausel jedoch nicht vollkommen ausschließen. Es lohnt bereits beim Erstabschluss der Versicherung, an die Zukunft zu denken und den Versicherer auf die Elternzeitklausel anzusprechen. Es scheiden solche Versicherer aus, die keinen Versicherungsschutz während der Elternzeit bieten. Versicherungspolicen sind aber keineswegs in Stein gemeißelt. Jedem Versicherungsnehmer steht es zu, die Versicherung nach seinen Bedürfnissen anzupassen. In dieser Hinsicht zeigen sich die Versicherer in den letzten Jahren deutlich flexibler. Trotz bestehender Versicherungspolice ist es möglich, die Klausel nachträglich mit in den Versicherungsschutz aufzunehmen.

Lehnt ein Versicherer die Änderung ab, stehen andere Angebote zur Verfügung. Der Wechsel eines Versicherungsunternehmens muss gut vorbereitet sein, denn der aktuelle Vertragspartner hat Anspruch auf Ausgleichszahlungen und die Kündigungsfrist ist zwingend einzuhalten. Aufnehmende Versicherungen sind bemüht, den Wechsel direkt mit dem aktuellen Versicherer abzuwickeln. Hierbei ist auf Folgendes zu achten:

  1. Die aufnehmende Versicherung muss schriftlich bestätigen, den Wechsel direkt mit der alten Versicherung fristgerecht abzuwickeln.
  2. Ausstehende Beitragszahlungen für die alte Versicherungspolice werden spätestens mit dem Kontraktwechsel zur Gänze fällig.
  3. Versorgungslücken schließen durch Einhaltung der Kündigungsfristen und fristgerechter Beitragszahlung der neuen Versicherungspolice.

Elternschaft bedeutet, Risiken einzugehen

Besonders junge Eltern sind aufgrund der Mehrfachbelastung in der Elternzeit besonders unfallgefährdet. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz führt dies zur Existenzbedrohung der Familie. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte stetig aufrechterhalten werden, damit der Versicherer keine Karenzzeit aufgrund des ruhenden Vertrags für sich beansprucht.

 

Bildnachweis Titelbild: iStock – kieferpix

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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