Wer innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft das Testament zum gegenseitigen Vorteil abfassen möchte, findet im Berliner Testament die beste Möglichkeit dazu. Damit wird die Erbfolge genau geregelt, doch sollte diese Version genau überlegt sein, da neben gewissen Vorteilen auch zahlreiche Nachteile vorhanden sind.
Die Abfassung unterliegt genauen Richtlinien
Wer sich für diese Version des Letzten Willens entschließt, muss gewisse Regeln und Vorschriften einhalten. So ist dieses Testament nur dann gültig, wenn es von beiden Partnern aufgesetzt und auch unterschrieben wird. Trotz der Regelung, dass der überlebende Ehegatte Vollerbe wird und die Kinder erst nach Ableben beider Partner als Schlusserbe berechtigt sind, gibt es noch keine Rechtssicherheit. Denn die Kinder haben in jedem Fall das Recht, ihren Pflichtteil zu fordern. Wer dies verhindern möchte, kann weitere Klauseln, die der Jurist als Pflichtteil-Strafklauseln bezeichnet – zusätzlich aufgenommen werden. Hier ist zu beachten, dass ein relevanter Unterschied zwischen der Forderung und der Durchsetzung des Pflichtteils besteht. Um auch aufwändige Sachverständigenkosten oder das Erstellen eines Nachlassverzeichnisses zu verhindern, sollte die entsprechende Pflichtteils-Strafklausel umfassend und vor allem rechtssicher formuliert werden. Zu empfehlen ist hier die Beauftragung eines Anwaltes oder eines Notars, der mit Rat und Tat bei der Abfassung zur Seite steht.
Vorteile und Nachteile des Berliner Testaments
Gerade innerhalb großer Familien wird die Abfassung eines Berliner Testaments oft diskutiert. Denn die Vorteile liegen vor allem für den überlebenden Ehepartner auf der Hand. Denn durch die strikt geregelte Erbfolge ist er in jedem Fall finanziell abgesichert und der Nachlass wird nicht umgehend nach dem Tod des Partners aufgeteilt. Hier ist es einfach wichtig, dass das Testament in jedem Fall exakt rechtlich formuliert ist, um etwaige Ansprüche der Kinder oder sonstiger Pflichtteilsberechtigter bereits im Vorfeld abzuwehren.
Ein Detail dieser Testamentsform, das sich im Nachhinein allerdings als Nachteil herausstellen könnte, kann dann entstehen, wenn der Alleinerbe nochmal heiratet. Denn aufgrund dieses Ereignisses ändert sich der Pflichtteilsanspruch der Kinder aus der ersten Partnerschaft. Dies ist vor allem dann entscheidend, wenn auch aus der zweiten Ehe Kinder hervorgehen. Ein steuerlicher Nachteil des Berliner Testaments ist aber in jedem Fall die Erbschaftssteuer. Da nur eine Person als Erbe benannt wird, geht der Steuerfreibetrag der Kinder als Schlusserben verloren. Je nach Größe des Erbes können hier einige Tausend Euro, die als Erbschaftssteuer von den Kindern zu leisten sind, verloren gehen, was einen erheblichen Nachteil für die Erben bedeutet.
Rechtliche Beratung sichert Details ab
Wer sich entschließt, seinen Letzten Willen als Berliner Testament zu regeln, sollte in jedem Fall alle Eventualitäten bedenken und sorgfältig abwägen. Gerade wenn es darum geht, seine Familie entsprechend abzusichern, sollten wenigstens die finanziellen Sorgen kurz nach dem Tod des Partners und Vaters in den Hintergrund treten.
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