Wenn die Tage kürzer werden, dann steht nicht nur der Winter vor der Tür: Vielmehr nutzen viele Menschen den Dezember, um ihre Versicherungen und die Absicherung der Familie zu überprüfen. Die KFZ-Versicherung wird verglichen und vielleicht gewechselt! Doch manchmal wird die Frage übersehen, wie es denn mit der jungen Familie weitergeht, wenn einer der Elternteile plötzlich und unerwartet nicht mehr da ist! Wie sollen Miete oder Abzahlung der Immobilie und die Kosten für die spätere Ausbildung der Kinder dann gestemmt werden?
Versicherungen können die Folgen tödlicher Unfälle abmildern
Im vorigen Jahr starben knapp über 3.200 Menschen im Straßenverkehr, lt. Angaben der gesetzlichen Unfallversicherung starben etwas mehr als 420 Menschen in Deutschland bei Arbeitsunfällen.
In solchen Fällen stehen insbesondere junge Familien vor einer doppelten Herausforderung: Der viel zu früh verstorbene Ehepartner fehlt der Familie und hinterlässt eine emotional schwer wiegende Lücke oder Belastung. Die Kinder müssen als Halbwaisen aufwachsen und verpassen so einen wichtigen Teil des Familienlebens. Umso schlimmer dann, wenn noch finanzielle Lücken auftauchen: Die kleine Witwenrente für junge Ehepartner wird für lediglich zwei Jahre gezahlt und beträgt im besten Fall knapp über die Hälfte der Rente des Verstorbenen. Da noch vergleichsweise wenig „Beitragsjahre“ eingezahlt wurde kann eine Familie so schnell in die Grundsicherung fallen. Dieses Risiko kann zu vergleichsweise günstigen Konditionen vermieden werden.
Für den Fall der Fälle vorsorgen – mit einem klar abgegrenzten Produkt
Viele Verbraucherschützer und auch Printmedien befassen sich immer wieder mit den Themen Sparen & Vorsorge. Dabei erhält die Risikolebensversicherung oftmals sehr gute Noten: Sie ist ein klares Versicherungsprodukt mit eindeutig definiertem Leistungsfall. Die Beitragshöhe orientiert sich neben der Berufsgruppe bzw. Tätigkeit und dem Lebensalter vor allem an der gewünschten Auszahlungshöhe.
Die gewünschte Versicherungssumme kann in Abhängigkeit der folgenden Faktoren festgelegt werden:
- Wie groß ist die Lücke zwischen Netto-Einkommen des zweiten Ehepartners und den monatlich notwendigen Einnahmen
- Alter und spätere Ausbildungswünsche der Kinder: Gerade bei sehr jungen Kindern sollte die Zeit bis zum 18.Lebensjahr mit überbrückt werden können
- Wenn eine Immobilie vorhanden ist: Möchte die Familie dort wohnen bleiben oder in etwas „Kleineres“ umziehen
- Gibt es sonstige Kreditverpflichtungen, die mit dem Einkommen auch nur eines Ehepartners abgezahlt werden müssten?
Anhand dieser gewünschten Versicherungssumme lässt sich die Höhe der Monatsbeiträge entweder direkt bei einer Versicherung oder aber auch in einem Versicherungsvergleich anfragen.
Klare Trennung von Risikoabsicherung und Geldanlage als weiterer Vorteil
Die Lebensversicherung, die rein das Risiko abdeckt und keine Sparanteile enthält, kann natürlich wesentlich günstiger angeboten werden, als ein Mix aus Risiko- und kapitalbildender Versicherung. Der klare Vorteil liegt beinahe auf der Hand: Die Familie weiß genau wie viel Geld in den Risikoschutz fließt und kann die weiteren Gelder hoch rentierlich in moderne Ansparformen anlegen. Ohne sich zu lange an die Mischform Kapitallebensversicherung zu binden. Zudem ist die Risikoabsicherung vergleichsweise flexibel: Es kann sich lohnen den ersten Vertrag beispielsweise für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren abzuschließen. Bei einer dann anstehenden, etwaigen Verlängerung kann die Versicherungssumme dann entsprechend dem neuen Bedarf angepasst werden.
Die Risikoabsicherung bietet Zukunftssicherung zu einem fairen Preis
In der Zusammenfassung kann gesagt werden, dass die reine Absicherung des Todesfallrisikos – ein entsprechendes Nachdenken und Nachrechnen vorausgesetzt – eine sehr gute Möglichkeit ist, die Familie abzusichern, ruhiger zu schlafen und positiver in die Zukunft zu blicken. Denn selbst im schlimmsten Fall der Fälle bleibt die Familie abgesichert. Insofern ist diese Versicherung eine derjenigen, die mit gutem Gewissen durchaus als unverzichtbar bezeichnet werden kann.
Titelbild: ©iStock.com – dimabl
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