Die Pflege eines Angehörigen wird spätestens im Alter zu einem wichtigen Thema. Doch auch junge Menschen können aufgrund von Krankheit oder einer Behinderung pflegebedürftig sein und stellen ihre Familie vor die Frage, was es bei der Pflege zu beachten gilt.
Wer ist pflegebedürftig?
Zunächst muss geklärt werden, wer als pflegebedürftig gilt und wer nicht. Jemand der kurzfristig Hilfe benötigt, aufgrund eines Knochenbruchs oder ähnlichem, ist nicht in gleichem Umfang pflegebedürftig wie ein Mensch mit einer geistigen Behinderung oder einer an Demenz erkrankten Person.
Der Gesetzgeber hat daher entschieden, dass der MDK, also der medizinische Dienst der Pflegekasse, die Bedürftigkeit feststellen und in verschiedene Pflegegrade einstufen muss. Aktuell gibt es fünf unterschiedliche Pflegegrade. Sie umfassen sowohl psychisch, kognitiv und körperlich bedingte Einschränkungen. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit haben Angehörige und die zu pflegenden Personen Anspruch auf verschiedene Mittel.
Finanzielle Hilfe und Pflegehilfsmittel
Wer einen Angehörigen pflegt, muss also drauf achten, dass der MDK zunächst die Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung feststellt und den Grad der Schwere einschätzt. Denn erst dann können betroffene Personen Pflegegeld beantragen oder anderweitige Ansprüche geltend machen. Hierzu zählen:
- Pflegesachleistungen und – hilfsmittel
- generelle Hilfsmittel
- Antrag auf eine behindertengerechte Wohnung oder entsprechende Umbaumaßnahmen
Der Pflegegrad ist maßgeblich dafür, in welchem Umfang die Ansprüche geltend gemacht werden können. Er rangiert dabei von selbstständig, über überwiegend selbstständig und überwiegend unselbstständig, bis hin zur völligen Unselbstständigkeit. Je höher der Pflegegrad ist, desto umfangreicher sind finanzielle Unterstützungen und Hilfsmittel.
Wer sich einem Paragraphendschungel gegenüber sieht oder einfach nicht mehr weiter weiß, kann sich an Klinikpersonal, soziale Hilfsdienste, Pflegeberater oder auch an den Hausarzt wenden.
Muss wirklich alles allein bewältigt werden?
Der Anspruch auf Unterstützung ist in vielen Bereichen notwendig, denn wer einen Angehörigen pflegt, muss meist Arbeitszeiten reduzieren und hätte ohne Pflegegeld oder sonstige Mittel finanzielle Einbußen bei einem gleichzeitig höheren finanziellen Mehraufwand. Doch das ist nicht das einzige Problem, das es zu bewältigen gilt. Wer die Eltern im Alter pflegen möchte oder ein behindertes Kind im Haushalt hat, muss auch mit sozialen Einschränkungen rechnen. Die Pflege eines Angehörigen ist zeitaufwändig und auch belastend.
Wer einen Angehörigen nur kurzfristig pflegt, hat ein Anrecht auf die sogenannte Pflegezeit. Diese dauert maximal ein halbes Jahr und bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für diese Zeit frei stellen muss. Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen, bis spätestens 10 Tage vor dem Pflegebeginn und auch hier ist eine Bestätigung über den Pflegegrad seitens des MDK erforderlich. Nicht alles muss allein gestemmt werden. Wer ab und zu eine Auszeit benötigt oder auch professionelle Hilfe von medizinischem Fachpersonal, kann eine kombinierte Pflege in Anspruch nehmen.
Wer sich hilflos oder überfordert fühlt und vielleicht auch in manchen Situationen nicht so recht weiß, was richtig oder falsch ist, kann einen Antrag auf regelmäßige Hausbesuche diverser Pflegedienste stellen. Auch auf Urlaub muss bei der Pflege von Angehörigen nicht verzichtet werden. Die sogenannte Verhinderungspflege ist ein Anspruch auf 42 Tage Kurzzeitpflege in einer Einrichtung pro Jahr und wird mit finanziellen Mitteln von ca. 1600 EUR gefördert.
Angehörige pflegen – viel Unterstützung ist möglich
Viele Dinge sind zu beachten, wenn Angehörige gepflegt werden sollen. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung des Pflegegrades sind dabei unumgänglich. Finanzielle Mittel, Pflegegeld oder Unterstützung in der Pflege – die Möglichkeiten Hilfe zu bekommen sind breit gefächert. Jeder muss hier aber selbst tätig werden und die entsprechenden Anträge einreichen.
Titelbild: ©iStock.com – AlexRaths
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