Über 44 Prozent der Deutschen im Alter ab 60 Jahren besaßen im Jahr 2014 eine Patientenverfügung. Zwar werden die Deutschen immer älter und bleiben länger gesund, allerdings ist niemand vor Schlaganfällen, Demenz oder einem plötzlichen Unfall sicher. Patientenverfügungen sind also nicht nur etwas für Opa und Oma, sondern für die ganze Familie. Und genau dort sollte das auch kein Tabu-Thema sein, sondern offen besprochen werden.
Risiko nicht verdrängen
Die vier Willenserklärungen, die Selbstbestimmung auch im Ernstfall sichern lauten sind der Organspende-Ausweis, die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Mehr Informationen und Tipps beim Ausfüllen der verschiedenen Dokumente finden sich hier.
Natürlich stehen im Alter von 18 bis 30 Jahren eher Themen wie Familienplanung und die berufliche Entwicklung im Lebensmittelpunkt. Auch das Gefühl der ewig währenden Gesundheit macht es nicht einfach, an solch schwere Themen wie einen plötzlichen Unfall zu denken. Die Statistiken belegen jedoch, dass es gerade in den jüngeren Lebensjahren häufiger zu Verkehrsunfällen kommt. Alexander Ebert von der Deutschen Stiftung Patientenschutz:
Ein schwerer Unfall passiert von jetzt auf gleich – ohne Vorwarnung oder Ankündigung. Deshalb sollte eine Patientenverfügung so selbstverständlich und so früh wie möglich angefertigt werden.
Video: Patientenverfügung: Was muss alles drin stehen?
Ein Familienthema: Die Patientenverfügung
Laut einer Umfrage von Seniorbook würden rund 94 Prozent der 50-plus-Befragen mit ihren Angehörigen direkt über ihre Wünsche sprechen, wenn Sie einmal nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen für sich alleine zu treffen. Und das ist auch wichtig, denn Schweigen hilft bei solchen Angelegenheiten leider niemandem weiter.
Sollte zum Beispiel eine Patientenverfügung vorliegen, muss die Familie wissen, wo diese hinterlegt ist. Wünsche und Ängste können im familiären Kreis kommuniziert werden und verschaffen den Angehörigen Sicherheit. Im Übrigen können bereits 18-Jährige eine Patientenverfügung formlos verfassen. Mit dem Datum, der Anschrift und einer Unterschrift versehen, ist diese dann rechtskräftig.
Die Vorsorgevollmacht
Ob Tochter, Schwiegertochter oder Ehefrau: Weibliche Familienmitglieder kümmern sich im Durchschnitt am häufigsten um Kranke oder Eingeschränkte. Nicht nur die Pflege sondern auch Behördengänge, Bank-Angelegenheiten oder ähnliches werden dann von den Familienmitgliedern erledigt. Das ist jedoch nicht selbstverständlich. Sollte bei einer Geschäftsunfähigkeit (durch Krankheit oder Unfall) keine Vorsorgevollmacht vorliegen, wird zunächst ein gesetzlicher Betreuer bestimmt.
Ein Dokument zum Ausfüllen für die Vorsorgevollmacht finden Sie hier.
Um das zu umgehen, können Familien frühzeitig Vorsorgevollmachten beim Notar einrichten lassen. So können sich Angehörige vor den Behörden als Vormund legitimieren und im Sinne des Kranken oder Verunglückten handeln. Im Übrigen können auch Kontrollbetreuer oder ein zweiter Bevollmächtigter benannt werden, oder zusätzlich eine Betreuungsverfügung eingerichtet werden.
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Titelbild: istock.com – artisticco
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