X

Fliegen in der Schwangerschaft: Hilfreiche Tipps für werdende Mütter

Sind Sie schwanger und wollen bevor das Kleine auf die Welt kommt noch einmal in den Urlaub fliegen? Oder haben Sie einen geschäftlichen Termin, den Sie nur mit dem Flugzeug erreichen können? Grundsätzlich ist Fliegen in der Schwangerschaft in den meisten Fällen kein Problem, sofern Sie einige wichtige Dinge beachten. Erfahren Sie hier, wann Sie problemlos abheben können.

Schwanger mit dem Flugzeug verreisen: Risiken nicht zu unterschätzen

Bevor Sie einen Flug buchen, sollten Schwangere mit ihrem Frauenarzt über mögliche Komplikationen reden. Verläuft die Schwangerschaft unproblematisch, sollte nichts gegen eine Flugreise in der Schwangerschaft sprechen. Risikoschwangere jedoch müssen besonders vorsichtig sein, denn ganz ohne Risiko geht kein Flug einher.

In den ersten drei Monaten könnte durch die sauerstoffarme Luft im Flugzeug eine Fehlgeburt begünstigt werden. Auch sei die kosmische Strahlenbelastung im Flieger erhöht. Ob dies Schwangeren schadet, man weiß es nicht. Was jedoch erwiesen ist: Fliegen in der Schwangerschaft erhöht die Thrombose-Gefahr. Schwangere sollten daher vor allem bei Langstrecken-Flügen Kompressionsstrümpfe tragen.

Individuelle Regelungen der Fluggesellschaften für schwangere Passagiere

Viele Fluggesellschaften haben in ihren Beförderungsbestimmungen bestimmte Vorgaben für schwangere Fluggäste. Einige nehmen Schwangere nur bis zu einer festgelegten Schwangerschaftswoche mit. Informieren Sie sich bei Ihrer Airline: sei es persönlich über deren Service-Hotline, im Reisebüro Ihres Vertrauens oder auf der Website der Fluggesellschaft.

Video: Schwangerschaft Tipps: 6. Fliegen in der Schwangerschaft

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Einige Airlines nehmen hochschwangere Frauen ab der 34. Schwangerschaftswoche nicht mehr mit, bei anderen Gesellschaften dürfen Schwangere bis zur 36. Schwangerschaftswoche mitfliegen. Worauf jedoch alle Wert legen: ein Attest, das sowohl Ärzte als auch Hebammen ausstellen.

Besondere Vorsicht ist bei Mehrlings-Schwangerschaften geboten: Mütter, die Zwillinge oder Drillinge erwarten, dürfen oftmals schon ab der 32. Woche nicht mehr an Bord gehen.

Spezielle Einreisebestimmungen für schwangere Frauen

Auch wenn ein Flug kein Problem ist, sollten sich Schwangere mit den Einreisebestimmungen des Ziellands vertraut machen. In die USA dürfen schwangere Frauen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr einreisen. Wenn das Baby während der Reise in den Vereinigten Staaten geboren werden würde, erhielte es automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft.

Und auch in Singapur ist ein Aufenthalt nur mit ärztlichem Attest und einem sogenannten „Social Visit Pass“ möglich. Diesen bekommen schwangere Frauen vom zuständigen Konsulat ausgestellt. Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt über mögliche Einreisebestimmungen.

Schwanger fliegen: Tipps für einen entspannten Flug

Schwangere sollten eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandskrankenversicherung abschließen. So können die werdenden Mütter sicher sein, dass sie auch im Ausland bestmöglich medizinisch versorgt werden.

Immer zur Hand sein sollte der Mutterpass, der am besten in der Handtasche transportiert wird. Auch eine Kopie des wichtigen Dokuments im Koffer ist sinnvoll. Während des Fluges sollten Schwangere ihren Anschnallgurt weit unterhalb des Babybauches anlegen und ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen: am besten Wasser oder Saftschorlen.


Fragen Sie beim Check-in nach einem Sitzplatz in den vorderen Reihen oder am Gang. So haben Sie genügend Beinfreiheit und können bei Unwohlsein aufstehen und sich die Beine vertreten. Ziehen Sie bequeme Kleidung an. Jogginghosen mit Stretchanteil und lockere Shirts, darüber eine Sweatshirtjacke: Das sind die perfekten Begleiter für Schwangere im Flugzeug. Beherzigen Sie diese Tipps, steht einem entspannten Flug nichts im Wege – auch nicht in der Schwangerschaft.

Bildquelle: Copyright potowizard – shutterstock.com

Impressum
Michaela Lieber: Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.
Related Post
X

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

Individuelle Datenschutzeinstellungen