Viele Haushalte erhalten oft unerwartet Abmahnungen für die Nutzung sogenannter Filesharing-Programme. Oftmals muss es aber nicht der Besitzer des Internetanschlusses sein, der diese Programme genutzt hat, sondern andere Mitglieder des Haushaltes. Gerade wenn es sich dabei um Kinder handelt, dann gibt es verschiedene rechtliche Konsequenzen. Hier wollen wir Ihnen daher zunächst die Rechtslage in einem solchen Fall darlegen und des weiteren Tipps geben, wie Sie Ihre Kinder auf das Internet vorbereiten können.
Wie sieht die Rechtslage bei den eigenen Kindern aus?
In den meisten Fällen wird in einem Haushalt auch nur ein Internetanschluss genutzt. Sollten Sie Ihrem Kind also auch die Nutzung des Internets erlauben, dann laufen alle Aktivitäten im Internet über die gleich IP Adresse. Downloadet Ihr Kind nun etwa über Filesharing-Programme, dann sind Sie die Person, die die Abmahnung erhalten wird, da der Anschluss unter Ihrem Namen angemeldet ist.
Erhalten Sie nun eine solche Abmahnung, obwohl Sie selbst nicht Filesharing-Programme genutzt haben, dann sollten Sie ruhig bleiben und nicht vorschnell handeln. Sie sollten nichts unterschreiben oder zahlen und sich zunächst an einen Anwalt wenden.
Nun gibt es zwei Fälle zu unterscheiden
Volljährig:
Zunächst nehmen wir an, dass Ihr Kind volljährig ist und bei Ihnen im Haushalt lebt und daher auch den Internetanschluss mit nutzt. In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde nun klar entschieden, dass Eltern nicht für Ihre Volljährigen Kinder haften, falls diese Filesharing-Programme nutzen. So liegt es in der Verantwortung des volljährigen Kindes sich zu verantworten, auch wenn es nicht von den Eltern über die Gefahren des Filesharing aufgeklärt wurde. Eltern müssen daher sobald Sie eine Abmahnung erhalten darauf hinweisen, dass das eigene Kind verantwortlich ist und haften somit nicht. Ein aktuelles Urteil dazu finden Sie hier.
Minderjährig:
Etwas anders sieht es bei minderjährigen Kindern aus. Hier kommt es darauf an, inwieweit die Eltern das Kind belehrt haben und auch Maßnahmen ergriffen haben, damit Filesharing erschwert wird. In diesem Fall sind sich viele Gerichte noch nicht ganz einig.
So gilt eine reine verbale Belehrung, dass Filesharing nicht genutzt werden soll, nicht immer als Haftungsausschluss. Die Eltern können sich eigentlich nur sicher sein, wenn Sie auch den Computer so eingerichtet haben, dass dieses erschwert wird.
So sollten Sie separate Benutzerprofile für Ihre Kinder, eine Firewall und andere Programme, die den Internetzugriff einschränken, installieren. Haben Sie sich darum gekümmert, dann haben Sie alles getan, um eine Haftung auszuschließen. Tun Sie nichts oder belehren Ihr Kind nur verbal, dann kann es dazu kommen, dass Sie haften müssen. Es ist auch keine Entschuldigung, wenn Sie sich selbst nicht mit dem Computer auskennen. Sie sollten sich daher ausführlich mit dem Thema Internet auseinandersetzen, um die nötigen Schritte zu ergreifen.
Wie bereiten Sie Ihr Kind auf das Internet vor?
Haben Sie also Kinder, die minderjährig sind, dann liegt es in Ihrer Pflicht die Kinder aufzuklären und gewisse Maßnahmen zu ergreifen.
- Ist Ihr Kind noch recht jung und hat keine Erfahrung mit dem Internet, dann sollten Sie es langsam mit dem Internet vertraut machen und am besten zusammen mit dem Kind im Internet surfen.
- So sollten Sie Kindersuchmaschinen als Standard festlegen und sollten Kindersicherungen in Ihrem System aktivieren.
- Sind die Kinder etwas reifer und verantwortungsvoller, dann können Sie Ihnen die Gefahren von illegalen Downloads und anderen Gefahren des Internets klar erklären.
- Gerade Jugendliche werden wohl nicht mehr nur Kindersuchmaschinen nutzen wollen und Kindersicherungen können auch abgeschaltet oder umgangen werden, daher lohnt sich ein offenes Gespräch oder Sie installieren stärkere Filterprogramme, die sich nicht so leicht umgehen lassen.
- Neben der Gefahr durch Filesharing-Programme sollten Sie Ihrem Kind auch nahe bringen nicht unverantwortlich mit den eigenen Daten im Netz umzugehen und die Rechte Dritter an Videos, Bildern und anderen Daten zu wahren, da dies auch Konsequenzen haben kann.
- Einen ausführlichen Ratgeber bietet die Bundespruefstelle.
Sie sehen mit einer richtigen Vorbereitung können Sie sich gegen Abmahnungen aufgrund von Filesharing-Programmen absichern, falls Ihre Kinder diese absichtlich oder unabsichtlich nutzen. Bei volljährigen Kindern haben Sie nicht mal eine Belehrungspflicht und minderjährige Kinder müssen Sie nur bis zu einem gewissen Grad aufklären und überwachen, um nicht haften zu müssen.
Video: WDR Servicezeit – Filesharing: Das Geschäft mit den Abmahnungen
Foto: © momius – Fotolia.com
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