Nicht alle Studenten sind mit Eltern gesegnet, die über ein hohes Einkommen verfügen und ihre Kinder mit einem hohen monatlichen Geldbeitrag unterstützen können. Stattdessen müssen sie parallel zum Studium arbeiten. Einige nutzen die Semesterferien dafür, andere das Wochenende oder einige Stunden am Abend. Fast immer führen die Nebenjobs aber dazu, dass sie nicht die gleiche Energie in ihr Studium stecken können wie die finanziell besser gestellten Kommilitonen. Um eine längere Studiendauer zu vermeiden, sollten Studenten so viel Unterstützung in Anspruch nehmen wie möglich. Besonders das Kindergeld ist eine gute Finanzspritze, die sie sich nicht entgehen lassen sollten.
Voraussetzungen, um Kindergeld zu erhalten
Damit Studenten Kindergeld erhalten, müssen sie allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nicht automatisch jeder hat Anspruch darauf, nur weil er noch keine abgeschlossene Ausbildung hat.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Kind zum elterlichen Haushalt gehört. Dazu zählen natürlich die leiblichen Kinder, aber auch andere Konstellationen sind möglich:
- Die Eltern haben Pflegekinder. Wichtig ist hier aber, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und die Pflegekinder als solche vom Amt anerkannt sind.
- Eltern erhalten für ein Stiefkind ebenfalls Kindergeld, sofern sie verheiratet sind.
- Selbst wenn Enkelkinder im Haushalt leben, ist es möglich, Kindergeld zu beantragen. Quelle: steuertipps.de
Video: Krankenversicherung, Kindergeld und Bafög – wie viel darf man als Student nebenbei verdienen?
Das eigene Leben organisieren
Wie hoch die monatliche Summe ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie viele Kinder im Haushalt leben. Es gibt aber noch weitere Faktoren, die beim Bezug eine Rolle spielen.
- Wichtig ist, dass Studenten wissen, dass das Geld nicht an sie direkt überwiesen wird. Die Eltern sind die Anspruchsberechtigten, da sie im Allgemeinen diejenigen sind, die für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen. Solange das Kind noch zuhause lebt, ist diese Regelung nützlich.
- Ist es jedoch erwachsen und zieht für das Studium in eine andere Stadt, braucht es das Geld selbst, um sich zu versorgen. Notwendig ist dann, dass der Student mit seinen Eltern die Vereinbarung trifft, dass sie monatlich den Betrag auf sein Konto überweisen. Weigern sie sich, kann das Kind bei der Familienkasse beantragen, dass die Auszahlung des Geldes direkt auf sein eigenes Konto erfolgt.
- Studenten, die aufgrund eines anspruchsvollen Studiengangs oder eines anstrengenden Nebenjobs viele Semester studieren oder solche, die sich erst spät für ein Studium entscheiden, sind unter Umständen benachteiligt: Kindergeld erhalten sie nur bis zum 25. Geburtstag. Danach müssen sie darauf verzichten.
- Allerdings ist es nicht ohne weiteres möglich, einen Nebenjob zu haben und Kindergeld zu bekommen. Mehr als 20 Stunden pro Woche zu jobben, ist beispielsweise nicht erlaubt. Bei einer höheren Stundenzahl würde der Nebenjob als Hauptjob bewertet und der Anspruch entfallen.
- Gut zu wissen ist aber, dass das Kindergeld keinen Einfluss auf die Höhe des BAföGs hat.

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