Kindergeld und Freibetrag – darauf müssen Sie sich 2016 einstellen

1
Unterstützung Familien Geld
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Bewertunge(n), Durchschnitt: 5,00 von 5)
Loading...

Kindergeld und Freibetrag werden 2016 angehoben. Damit haben viele Familien mehr Geld in der Tasche.

Zwei Euro mehr für jedes Kind

Ab 2016 erhöht der Staat das Kindergeld. Statt 188 Euro für das erste und zweite Kind wird Eltern nun ein Betrag von 190 Euro überwiesen. Für das dritte Kind werden 196 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro gezahlt. Für jeden Zahlungsempfänger muss ab 2016 eine Steueridentifitaktionsnummer (Steuer-IdNr.) des Zahlungsempfängers und des Kindes bei der Familienkasse vorliegen, damit das Kindergeld gezahlt wird.

Für Neugeborene wird ab jetzt automatisch eine Steuernummer vergeben. Familien, die bereits Kindergeld erhalten, können die Steuer-IdNr. im Laufe des Jahres nachreichen. Sie werden von der Familienkasse angeschrieben. Liegt die Steuernummer bei der Familienkasse schon vor, dann müssen Kindergeldempfänger gar nichts tun.

Video: Bundeszentrale für politische Bildung – Kindergeld

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Kindergeld 2016 einfacher beantragen

Bei neuen Anträgen für das Kindergeld enthalten die Formulare extra ein Feld für die Steuer-IdNr. Die Angabe der Steuernummer kann nur schriftlich erfolgen. Zuviel gezahltes Kindergeld kann die Familienkasse zum ersten Januar 2016 zurückfordern, wenn keine Steuernummer nachgereicht wird. Das Kindergeld ist ein Vorschuss auf den Kinderfreibetrag. Es soll Kindern ein Existenzminimum gewährleisten. Für Geringverdiener wird der Kindergeldzuschlag auf 160 Euro erhöht, wenn die Kinder im Haushalt leben. Formulare lassen sich 2016 einfach online ausfüllen, anschließend speichern und ausdrucken.

Die Beantragung des Kindergeldes ist mit dem Formular KG1 möglich. Das Formular enthält bereits einen Hinweis, dass die Angabe der Steuer-IdNr. zwingend notwendig ist. Zusätzlich muss die „Anlage Kind zu KG 1“ eingereicht werden. Das bisherige Antragsformular „Für ein weiteres Neugeborenes“ verliert seine Gültigkeit. Werden beide Formulare gemeinsam abgegeben, dann verkürzt sich die Bearbeitungszeit.

Mit dem Freibetrag Steuern sparen

Der Freibetrag für alle Kinder steigt 2016 auf 2304 Euro, zuzüglich des Grundfreibetrages von 8472 Euro. Damit erhöht sich der Grundfreibetrag 2016 um 180 Euro. Die Erhöhung um 96 Euro bringt jedem Elternteil 48 Euro Steuerersparnis.

Die Freibeträge für Erziehung, Betreuung und Ausbildung bleiben dagegen unverändert. Der Kinderfreibetrag auf das zu versteuernde Einkommen wird bis zu einem Kindesalter von 18 Jahren gewährt. Der Anspruchszeitraum verlängert sich bis zu einem Alter von 25 Jahren, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert. Kann sich das Kind über dieses Alter hinaus aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen, dann wird der Kinderfreibetrag weiterhin gewährt.

Mädchen Ratgeber
Eltern stehen vor der Entscheidung, entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag am Jahresende bei der Einkommenssteuer zu nutzen. Das Finanzamt prüft automatisch, mit welcher Variante Familien besser gestellt sind. Während das Kindergeld und der Kindergeldzuschuss schriftlich beantragt werden müssen, erfolgt die Prüfung durch das Finanzamt automatisch bei der Einkommenssteuerveranlagung.

Unberechtigten Leistungsbezug ab 2016 ausschließen

Die Angabe der Steuer-IdNr. von Eltern und Kind schließt den Missbrauch von Kindergeldleistungen aus und kommt damit allen Steuerzahlern zugute. Die Regelung gilt für alle Kinder, unabhängig von ihrem Geburtsdatum. Um die Leistungen für im Ausland lebende Kinder zu beziehen, muss die Identität der Kinder mit den Personenidentifikationsmerkmalen der jeweiligen Länder bei der Familienkasse nachgewiesen werden.

Bis die Steuernummer bei der Familienkasse vorliegt, wird das Kindergeld automatisch weiter gezahlt. Mit dem Kontrollverfahren stellt der Gesetzgeber sicher, dass der Anspruch auf Kindergeld wirklich gegeben ist. Missbrauch wird deutlich schwerer.

Titelbild: © istock.com – dstaerk

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

1 comment

  1. Petra 23 Januar, 2016 at 15:36 Antworten

    Hallo

    Die Einführung der Stern Id ist schon sinnvoll. denn Sozialbetrug wir von allen getragen. Mich wundert nur dass Beamte noch nicht die Steuer ID bekannt geben müssen ….

Kommentar abgeben