Alles begann mit 25 D-Mark – Das Kindergeld hat in Deutschland schon eine lange Geschichte und gehört mittlerweile zur Familie.
Das Kindergeld damals (1936-1975)
Kindergeld in Deutschland existierte schon länger als es die Bundesrepublik Deutschland gibt. Eingeführt wurde es bereits zu Zeiten des Nationalsozialismus im September 1936. Allerdings gab es damals erst ab dem 5. Kind 10 Reichsmark im Monat und auch nur für Angestellte- und Arbeiterfamilien, deren monatliches Einkommen unter 185 Reichsmark lag. Ab 1938 wurde das Kindergeld dann bereits ab dem 3. Kind bezahlt.
Seit 1955 erhalten auch Arbeitslose Kindergeld ab dem dritten Kind. Die Auszahlung erfolgte durch die Arbeitsämter. Im Jahr 1961 wurde die Grenze herabgesetzt und Familien erhalten ab dem zweiten Kind Kindergeld ausgezahlt.
Das Kindergeld heute (seit 1975)
Erstmalig erhielten Familien im Jahr 1975 bereits Kindergeld ab dem ersten Kind ausgezahlt. Zugleich wurde der damalige Steuerfreibetrag abgeschafft. Dieser wurde jedoch im Jahr 1983 wieder eingeführt.
1996 wurde eingeführt, dass das Kindergeld auf den Freibetrag angerechnet wird.
Heute wird insgesamt rund 38 Millionen Euro Kindergeld für etwa 17 Millionen Kinder gezahlt und ist so eine der größten Förderung für Familien durch die Politik.
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1988 wurde vom Bundessozialgericht in Kassel das Urteil gesprochen, dass auch Pflegeeltern Kindergeld erhalten. Dieses erfolgt unabhängig davon, ob die Pflegeeltern vom Jugendamt bereits Pflegegeld bekommen. Ein weiteres Urteil aus dem Jahr 1987 berechtigt auch zum Kindergelderhalt, wenn das Kind ein Praktikum im Rahmen einer Berufsausbildung absolviert. Das Kindergeld beträgt in Deutschland seit Januar 2010 für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro im Monat. Für das dritte Kind 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro im Monat.
Kindergeld kann nur bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Der Nachweis über das Verhältnis zum Kind (leibliches Kind, Adoptivkind oder Stiefki
Das Kindergeld wird mindestens bis zum vollendeten 18.Lebensjahr gezahlt. Steht das Kind in keinem Beschäftigungsverhältnis, kann eine Auszahlung bis zur Vollendung des 21.Lebensjahr möglich sein. Geht das Kind zur Schule, macht eine Berufsausbildung oder studiert, besteht der Kindergeldanspruch bis das 25. Lebensjahr voll endet wurde.
Für Kinder mit Behinderung, die sich wegen ihrer Behinderung nicht selbst unterhalten können, besteht Kindergeldanspruch ohne Altersbegrenzung. Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein. Die Antragstellung für ein Kind mit Behinderung über 27 Jahren ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis oder ein entsprechendes Attest über den Beginn der Behinderung benötigt.
Die Kindergeldregelung kämpft immer wieder gegen Kritik
Seit der Einführung der Kindergeldregelung kommt es darüber immer wieder zu politischen und sozialen Debatten. Einige sehen das Kindergeld als Möglichkeit das Armutsrisiko zu senken – andere sehen das Kindergeld eher als Lockmittel des Staates Kinder zu bekommen. Böse Zungen sprechen von der so genannten Gebärprämie. Je nach Sichtweise wird der Nutzen des Kindergeldes auch in Studien unterschiedlich bewertet, denn Kinder haben mehr verdient, als nur nicht in Armut leben zu müssen.
Statt über eine Erhöhung des Kindergeldes zu diskutieren, sollte mehr über direkte Fördermittel nachgedacht werden. Etwa der Bau von Krippen und Kindergärten. Dem heutigen System werden noch weitere Makel angekreidet. Über die Freibetragsregelung bekommen wohlhabende Familien unter dem Strich oft mehr, als Familien aus den unteren Einkommensklassen.
Experten sehen zur Zeit trotz der immer wieder aufflammenden Kritik und dem einen oder anderen Markel keinen Grund dafür, die Kindergeldregelung aufzuheben. Das Kindergeld gehört zu Deutschland und die Deutschen haben sich daran gewöhnt. Dennoch sollte immer wieder klargestellt werden, dass das Kindergeld grundsätzlich dafür gedacht ist, dem Kind etwas zu Essen, zum Spielen und zum Anziehen zu kaufen. Kindergeld soll nicht die Existenzgrundlage für eine Familie sein.
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