Mit einem geringen Einkommen innerhalb der Komplettfamilie oder auch bei Alleinerziehenden ist das Geld häufig knapp. Dabei besteht die Möglichkeit, einen Kindergeldzuschuss zu beantragen, so auch in die Zukunft des Kindes zu investieren, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Wer hat überhaupt einen Anspruch auf den Kindergeldzuschuss?
Der Kindergeldzuschuss ist für Eltern oder Alleinerziehende gedacht, die nur über ein geringes monatliches Einkommen verfügen. Dabei wird dieser Zuschuss nur für Kinder bezahlt, die nicht älter als 25 Jahren sind und die zudem im Haushalt ihrer Eltern leben. Voraussetzung für die Zahlung des Kindergeldzuschusses ist weiterhin, dass die Eltern für das jeweilige Kind bereits ein Kindergeld zu beanspruchen haben. Wichtig zu wissen ist zudem, dass der Zuschuss für Eltern und Alleinerziehende gedacht ist, die nur ein geringes Einkommen aus ihrer Berufstätigkeit erlangen. Eine Verrechnung des Zuschusses mit einem Arbeitslosengeld II ist deshalb nicht möglich.
Für den Anspruch auf eine Zahlung des Zuschusses ist es wichtig, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese Grenzen sind aber nicht starr fixiert, sondern werden individuell von den Familienkassen der Arbeitsagenturen errechnet, weil sie sich auf den individuellen Anspruch der Familie im Falle von Leistungsbezügen aus dem Arbeitslosengeld II berechnen. Aber es dürfen für den Anspruch auf die Zuschüsse auch bestimmte Einkommensgrenzen nicht unterschritten werden. Alleinerziehende müssen über ein Mindesteinkommen von 600 Euro verfügen, bei Elternpaaren liegt das Mindesteinkommen bei 900 Euro, um einen Anspruch auf die Zuschüsse zu haben. Im Falle dessen, dass bei einer Erwerbstätigkeit ein geringes Einkommen erzielt wird, ist es immer lohnend zu prüfen, ob ein Anspruch auf den Kindergeldzuschuss besteht.
Wie kann ich den Zuschuss beantragen?
Generell ist der Ansprechpartner für die Beantragung von Kindergeldzuschuss die Leistungsstelle der Arbeitsämter, die auch für die Zahlung des Kindergeldes zuständig ist. Bestehen Zweifel, ob man selbst einen Anspruch auf Leistungen im Hinblick auf Zuschüsse hat, ist es immer lohnend, zumindest prüfen zu lassen, ob der Anspruch besteht. Dazu vereinbart man beispielsweise einen Termin bei der entsprechenden Leistungsstelle und legt hier die komplette Einkommenssituation anhand von Belegen wie Einkommensnachweisen und Kontoauszügen offen oder stellt sofort einen zu prüfenden Antrag auf den Zuschuss. Der Anspruch auf Kindergeldzuschuss berechnet sich aus dem elterlichen Einkommen und wird dementsprechend berechnet.
Der höchste Anspruch liegt bei 140 Euro je Kind pro Monat
Ab dem Jahr 2009 wurde zudem die Regelung durchgeführt, dass Eltern sowie Alleinerziehende zum Kindergeld sowie zum Kindergeldzuschuss eine Leistung von 100 Euro zu beanspruchen haben, wenn das Kind schulpflichtig ist und zur Schule geht. Beantragt wird der Kindergeldzuschuss bei der Familienkasse der Arbeitsagentur. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt gemeinsam mit dem Kindergeld. Die für die Beantragung wichtigen Formulare für den Zuschuss sind bei den örtlichen Familienkassen erhältlich. Sie können sich auch vorab online informieren auf der offiziellen Seite des Bundes zum Thema Kindergeld. Möchte man den Antrag stellen, kann man die Formulare an den jeweiligen Informationen der Arbeitsagenturen abholen, ohne zuvor einen Termin zu vereinbaren. Möchte man sich den Besuch ersparen, kann man den Antrag auch über das Internet downloaden. Die Website der Arbeitsagentur hält entsprechende Antragsformulare bereit, die heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Die Bewilligung wird dann wiederum von der Familienkasse der Arbeitsagentur entschieden.
Wie kann ich den Kindergeldzuschuss sinnvoll für mein Kind anlegen?
Den Kindergeldzuschuss in die Zukunft des Kindes zu investieren, ist die beste Möglichkeit der Verwendung dieses zusätzlichen Geldes. Eine gute Möglichkeit der Anlage sind Aktiendepots. Dabei können in Aktiendepots nicht lediglich einzelne Aktien sondern auch Investmentfonds, festverzinsliche Wertpapiere sowie Zertifikate verwaltet werden. So ist es möglich, das Aktiendepot ganz nach persönlichen Bedürfnissen auszurichten. Bei der Entscheidung für ein Aktiendepot bei einer Investmentfondsgesellschaft besteht auch die Möglichkeit, bei der Aktiendepot Bank einen sogenannten Wertpapier-Sparplan abzuschließen.
Wichtig ist ein Vergleich der Aktiendepots, um das günstigste Angebot zu finden. Wie der Vergleich stattfindet, lässt sich unter aktiendepot.com sehr übersichtlich herausfinden. Hier findet man gute und hilfreiche Informationen über die Aktiendepots sowie auch eine Vergleichsmöglichkeit. Aktiendepots haben den Vorzug gegenüber anderen Anlagevarianten, dass hier die Risiken wie auch die Chancen auf gute Renditen breit gestreut und verteilt sind. Bedenken sollte man aber, dass Depotgebühren, die jeweils monatlich oder quartalsweise fällig werden, vom entsprechenden Konto abgebucht werden und somit die Gewinne schmälern können, wenn man nicht vor der Anlage einen guten Vergleich anstellt. Viele Banken und auch Discount-Broker bieten ein Aktiendepot kostenfrei an und durch das zusätzlich zur Verfügung gestellte Onlinebanking können die Kauf- und Verkaufsaufträge für die Aktiendepots von zu Hause aus erledigt oder beauftragt werden.
Den Kindergeldzuschuss sinnvoll in die Zukunft des Kindes investieren
Gerade Eltern oder Alleinerziehende haben häufig geringe monatliche Einkünfte und damit nicht die Möglichkeit, finanziell für die Zukunft des Kindes zu sorgen. Deshalb ist es ratsam, den Kindergeldzuschuss nicht in das monatliche Haushaltsbudget einfließen zu lassen, sondern in die Zukunft des Kindes zu investieren. Sehr sinnvolle Anlagemöglichkeiten können Aktiendepots sein. Wichtig ist, einen Broker oder eine Bank zu finden, die günstig oder sogar kostenlos das Depot führt. Damit sind gute Renditen möglich und das Kindergeld ist sinnvoll und gewinnbringend angelegt. Weitere Informationen finden Sie auf Arbeitsagentur.de – Kinderzuschlag.
Video: ZDF Wiso: Kindergeld und Kinderfreibetrag
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