Ob offene Streitigkeiten, lang schwelende Differenzen oder nagende Zweifel an der Vaterschaft der Kinder: Unwissenheit über die biologischen Verwandtschaftsverhältnisse kann Familien sehr belasten oder sie gar zerstören. Umso wichtiger ist es also, eine seriöse Anlaufstelle zu haben, an die man sich in entsprechenden Notsituationen wenden kann. Schließlich bedarf der Konflikt zwischen Gewissen und Gewissheit nicht nur psychologischer Hilfe, sondern vor allem auch einer fachmännischen Analyse des genetischen Materials sowie rechtlicher Beratung.
Das Gendiagnostikgesetz als Wegweiser
Vaterschaftstests können vor Gericht eine Rolle spielen, wenn es darum geht, die Vormundschaft für ein Kind einzuklagen oder Unterhaltszahlungen rechtsgültig verweigern zu können. Soll dieser vor Gericht Bestand haben, müssen allerdings einige gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Dies gilt insbesondere seit Inkrafttreten des überarbeiten Gendiagnostikgesetzes (GenDG) im Jahr 2010. Seitdem müssen beispielsweise alle deutschen Labore, die die Analyse von genetischem Material anbieten, eine rechtsgültige Akkreditierung vorweisen können. Nur Tests von akkreditierten Laboren lassen sich vor Gericht verwenden.
Das Gendiagnostikgesetz können Sie hier nachlesen.
Video: Wie funktioniert der genetische Fingerabdruck?
Umfassende Information als zentraler Baustein
Das GenDG betrifft mit seiner Gesetzgebung nicht nur die Einrichtungen zur Analyse, sondern auch die Probanden selbst: Laut § 8 Abs. 1 GenDG müssen die zu testenden Personen vor Entnahme des genetischen Materials über den Vorgang informiert werden. Ferner haben sie das Recht, ihre Einwilligung jederzeit schriftlich oder mündlich gegenüber der für die Entnahme verantwortlichen ärztlichen Persönlichkeit zu widerrufen.
Seriöse Einrichtungen ermöglichen diesen Schritt durch das Beifügen eines Einwilligungsformulars zu den allgemeinen Testunterlagen. Betrifft die Analyse minderjährige Personen, so müssen die entsprechenden Erziehungsberechtigten ihr schriftliches Einverständnis geben.
Was ist wenn man unsicher ist?
Ist das Vertrauen einmal gebrochen, können sich viele Dinge im Kopf eines Mannes abspielen. Trotzdem sollte in erster Linie das Gespräch zum Partner gesucht werden. Sollte die Entscheidung fallen, dass ein Test zur Feststellung der Vaterschaft gemacht werden soll, muss ein Labor gefunden werden, welches die rechtsgültige Akkreditierung verfügt. Gefolgt von der Überwindung, in so ein Labor zu gehen, greifen viele auf das Internet zurück. Denn auch hier gibt es viele Labore die diesen Dienst seriös anbieten und natürlich rechtsgültig akkreditiert sind, wie zum Beispiel vaterschaftstests.de.
Neutralität und Sachkunde
Die eigentliche Entnahme des Speichels oder des Bluts muss laut GenDG durch eine neutrale und sachkundige Person durchgeführt werden. Dies können beispielsweise geschulte Mitarbeiter des Jugendamtes sein. Um eine sogenannte ununterbrochene Beweiskette einhalten zu können, müssen die entnommenen Proben vom Probennehmer per Post an das Labor gesendet werden. Die Testteilnehmer dürfen die Proben nicht wieder mit nach Hause nehmen.
Denn nur dann kann eine mögliche Manipulation ausgeschlossen werden. Die letzte Hürde vor der Anerkennung eines Vaterschaftstests vor Gericht ist die Beweismittelfreiheit des Richters. Sie besagt, dass er zu jeder Zeit ein Gegengutachten bei einem frei von ihm gewählten Institut in Auftrag geben kann.
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