Haushaltshilfen werden gerne in Anspruch genommen, jedoch finden Sucher und Anbieter nicht immer leicht zueinander. Damit die Chancen auf einen Minijob im Haushalt steigen, sollten einige Schritte im Vorfeld beachtet werden. Je schärfer dabei die Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten ist, desto leichter wird die Vermittlung erfolgen. Je größer das geografische Spielfeld ist, desto eher werden Auftraggeber und Auftragnehmer sich finden.
Die eigenen Qualitäten ausreichend darstellen
Haushaltshilfen können für vielerlei Tätigkeiten benötigt werden. Allerdings sind diese häuslichen Tausendsassas nur wenig greifbar, denn die Auftraggeber haben zumeist eindeutige Ansprüche.
Wer seine Hilfe entsprechend dieser Anforderungen formulieren kann, der wird schneller einen Minijob im Haushalt finden.
Wenn Bügeltätigkeit, Gartenarbeit oder ein Fensterputz verlangt werden, dann wird auch eine Person für diese Tätigkeiten gesucht. Es ist daher notwendig, die eigene Kompetenz nach folgenden Kriterien darzustellen:
- Art der Tätigkeit: Der spätere Auftraggeber möchte wissen, ob seine Putzfee beim Bügeln, Kochen, Reinigen oder bei der Kinderbetreuung helfen kann.
- Stundenanzahl: Wer nur vormittags Zeit hat, der wird keine Familie unterstützen können, die sich eine Haushaltshilfe an den Wochenenden wünscht. Ein Minijob im Haushalt muss aber auch zeitlich eingrenzbar sein. Wer keine 8 Stunden täglich arbeiten will oder kann, sollte die tägliche Verfügbarkeit kommunizieren.
- Örtliche Begrenzung: Besonders im ländlichen Bereich können die Entfernungen groß sein. Wer dabei auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen ist, kann nicht jede Tätigkeit als Haushaltshilfe annehmen. Allerdings kann aus der Betreuung im ländlichen Raum auch ein Vorteil für das Angebot der Haushaltshilfe werden.
- Bezahlung: Wer einen Minijob im Haushalt anstrebt, sollte sich über die eigene Bezahlung Gedanken machen. Dabei spielen auch die Kosten für den Anfahrtsweg eine Rolle und müssen in den Stundenlohn eingerechnet werden.
- Ausschließungsgründe: Wenn bestimmte Tätigkeiten nicht verrichtet werden, muss dies eindeutig aufgeführt werden
Video: Selbstständig machen als Haushaltshilfe
Haushaltshilfen treten in verschiedenen Formen auf
Damit der zukünftige Auftraggeber von der eigenen Möglichkeit der Haushaltshilfe erfährt, können mehrere Wege eingeschlagen werden. Die aufwändige Suche nach einem Auftraggeber entfällt, wenn die zukünftige Haushaltshilfe sich bei einer Reinigungsfirma anstellen lässt.
Da Hilfe im Haushalt auch von Sozialeinrichtungen für ältere Menschen, Pflegebedürftige oder kinderreiche Familien gewährt werden, können sich Arbeitswillige auch beim Sozialministerium, der Caritas Familienhilfe oder der Volkshilfe anstellen lassen.
Die rechtlichen Schritte der Anmeldung, die Auftragsgebersuche und die Verrechnung erfolgen zwischen Reinigungsunternehmen und Auftraggeber. In diesem Falle muss jedoch ein Bewerbungsgespräch geführt werden und die Bezahlung wird durch die Reinigungsfirma vorgegeben.
Deutlich freier ist eine Haushaltshilfe, wenn diese direkt angeboten wird. Hier können Online-Plattformen, soziale Medien und die Mundpropaganda im eigenen Bekanntenkreis weiterhelfen.
Die Verrechnung der Leistung erfolgt entweder direkt, wenn die Haushaltshilfe selbstständig angemeldet ist, oder über einen Dienstleistungsscheck.
Als Selbstständige kann die Haushaltshilfe ihre Tätigkeit mit einem Gewerbeschein ausüben oder aber vom Auftragsgeber direkt angemeldet werden. In allen Fällen des direkten Angebotes liegt die Suche nach dem Minijob im Haushalt auf der Seite der Haushaltshilfe.
Unterstützung kann bei der Suche nach einem Minijob helfen
Die Informationen rund um die eigenen Haushaltshilfen muss möglichst weit verbreitet werden. Neben dem eigenen Bekanntenkreis und den sozialen Netzen können hier Anschlagtafeln in Gemeinden, Gratis-Inserate in Jobportalen, Angebotskarten in Supermärkten oder die Verteilung von Flugblättern in der Umgebung helfen. Empfehlungen von Kunden können durch Visitenkarten mit der angebotenen Hilfeleistung unterstützt werden. Wer zunächst seine Leistungen kostenfrei als Schnupperdienstleistung anbietet, wird ebenfalls von der positiven Resonanz überrascht sein.
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