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Online Scheidung beantragen: Worauf sie achten müssen

Seit einigen Jahren steigen die Zahlen der Scheidungen immer mehr an und die Paare trennen sich aus den verschiedensten Gründen. Der Antrag für die Scheidung kann in der heutigen Zeit auch schon online eingereicht werden um den Vorgang zu beschleunigen.

Was ist bei einer online Scheidung zu beachten:

Prinzipiell kann der Antrag bei einigen Anwälten bzw. auch beim Jugendamt online eingereicht werden. Hier gibt es im Internet ein Formular welches von den Ehepartnern auszufüllen ist und die nötigen Unterlagen müssen ebenfalls mitgeschickt werden. Die Heiratsurkunde, Meldenachweis und bei gemeinsamen Kindern die Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder. Die wohl weniger aufwändige Scheidung ist die sogenannte einvernehmliche Scheidung. Hier sind sich die Ehepartner über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens einig, das Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern wurde untereinander schon vereinbart, die Besuchszeiten wurden geregelt und das Wohnrecht in der ehelichen Wohnung/Haus ist ebenfalls schon geregelt. Bei gemeinsamen Kindern muss der Partner bei dem die minderjährigen Kinder nicht dauerhaft wohnen Alimente bezahlen. Diese werden aufgrund des Einkommens vom Jugendamt berechnet und vorgeschrieben. Ist man sich hier vor dem Antrag der Ehescheidung einig, so kann eine einvernehmliche Scheidung eingereicht werden. Wenn die Scheidung online eingereicht wird, so sollten diese Dinge schon vorab schriftlich festgehalten werden.

Ablauf der online Scheidung:

Prinzipiell müssen natürlich die Ehepaare bei Gericht erscheinen um die Ehe annullieren zu lassen. Der Antrag auf Scheidung kann online einlangen. Sind alle Angaben getätigt und das online Formular wurde vollständig ausgefüllt, so erhalten die Ehepaare eine schriftliche Vorladung. Bei diesem Termin müssen beide persönlich anwesend sein. Es kann also nur der Antrag online Erfolgen. Der Beschluss bzw. der Vergleich, welcher vom Richter schriftlich ausgehändigt und vorbereitet wird, kann aufgrund der vorab eingereichten Scheidung online Daten schon vorbereitet werden.

Trennungsjahr bei Online Scheidung beantragen:

Für eine einvernehmliche Scheidung ist es auch notwendig, dass die Eheleute vorweisen können, dass sie versucht haben die Ehe noch zu retten. Erst wenn es von beiden Seiten her unmöglich erscheint und die Ehe nicht mehr aufrechterhalten werden kann, wird einer einvernehmlichen Scheidung stattgegeben. Zudem müssen die Eheleute ein sogenanntes Trennungsjahr vorweisen können. Die Eheleute müssen mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben und dies dem Richter auch beweisen können.

Formular für die Online-Scheidung beantragen

Bei einer nicht einvernehmlichen Scheidung ist es oft nicht so einfach. Hier gibt es bei den Ehepaaren einen oder noch mehrere Streitpunkte die geregelt werden müssen. Oft sind es finanzielle Dinge die den Streit verursachen bzw. zu Problemen führen könne. Das Formular für online Scheidung beantragen beschleunigt in erster Linie das Scheidungsverfahren und es können schon vor dem Gerichtstermin alle nötigen Angaben getätigt und vom Richter aufgenommen werden. Im Internet finden Sie alle weiteren Infos und natürlich auch das benötigte Formular. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.anwalt-scheidung-online.de/ablauf-scheidung

Video: Vor- und Nachteile von Online-Scheidung

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Michaela Lieber: Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.
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