Seit Beginn 2017 ist das neue Pflegegesetz gültig, das von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen lange erwartet wurde und von manch einem als „größte Pflegereform aller Zeiten“ bezeichnet wird. Konnten diese Erwartungen erfüllt werden?
Was bringt die Pflegereform 2017 Neues?
Eine entscheidende Änderung, die mit Beginn des Jahres in Kraft trat, ist die Umwandlung der bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade. Damit wurde in erster Linie die Gleichstellung von Demenzkranken mit körperlich erkrankten Pflegebedürftigen verfolgt. Erstere wurden vorher von der deutschen Pflegeversicherung benachteiligt, da sie körperlich meist noch gesund sind, trotzdem aber viel Betreuung und Zuwendung brauchen. Durch die fünf Pflegegrade können auch andere Menschen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz besser versorgt werden. Die Pflegegrade legen ihr Augenmerk zudem nicht darauf, was ein Mensch nicht mehr kann, sondern auf die Dinge, die er oder sie im Alltag noch selbstständig bewältigen kann.
Mehr Menschen haben Anspruch auf Pflege
Diese Änderung hat auch zur Folge, dass mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistungen haben. Wer also vor einigen Monaten oder Jahren noch einen Ablehnungsbescheid von der Pflegeversicherung erhielt, hat nun bessere Chancen auf Unterstützung. Wer den Versuch wagen möchte, sollte sich vorher aber unbedingt gründlich informieren. Denn schon früher gab es Probleme in der Form, dass die Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) auf falschen Einschätzungen beruhten und somit zu niedrige Pflegestufen bzw. -grade zugewiesen wurden.
Pflegebedürftige müssen sich damit nicht abspeisen lassen, sie können Widerspruch einlegen. Ein Pflegegradrechner ist hilfreich, um den Pflegegrad zu berechnen und nützliche Informationen zu erhalten. Diese sind wichtig für einen fundierten Widerspruch. Ist dieser fehlerfrei eingelegt und enthält fachlich korrekte Argumente, sind die Erfolgsaussichten positiv!
Wichtig ist eine detaillierte Begründung, warum das Gutachten des MDK nicht mit dem tatsächlichen Pflegeaufwand übereinstimmt.
Ein großes Problem besteht weiterhin
Natürlich bedeutet dies für die Pflegekassen in vielen Fällen einen erhöhten Aufwand – teilweise haben sich die Bearbeitungszeiten der Anträge von vier auf sechs Wochen verlängert. Ein Zeitraum, der sich für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wie eine Ewigkeit anfühlen kann. Trotzdem berichtete Peter Pick, Bundesgeschäftsführer beim MDK, dass die Umstellung mit weitestgehend wenigen Problemen vonstattengegangen sei, auch dank einer guten Vorbereitung der Kassen und des MDK.
Trotzdem bringe die Reform nicht nur Positives mit sich: Zwar wurde das Pflegegeld erhöht, dafür aber das Betreuungsgeld gekürzt. Der Bedarf für die häusliche Pflege ist nun besser gedeckt, allerdings können manche Angehörige von dem Betreuungsgeld kein Entlastungsangebot mehr in Anspruch nehmen, das ihnen eine kleine Auszeit von der Pflege ermöglichte.
Problem: Personalmangel
Ein anderes Problem ist weiterhin der Personalmangel. Als Grund dafür kann man die schlechte Bezahlung und fehlende gesellschaftliche Anerkennung ausmachen. Diese konnte mit der Pflegereform nicht so schnell eingeführt werden, obwohl durch den erhöhten Betreuungsbedarf, zum Beispiel bei Demenzkranken, auch noch einmal die Nachfrage nach Pflegekräften angestiegen ist.
Titelbild: ©istock.com – KatarzynaBialasiewicz
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