Pflegestufen 2017 – das ändert sich dieses Jahr

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Eine Pflegerin hilft eine alte Dame sich an den Tisch zu setzen.
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Mit Blick auf die Pflegestufen sind zu Beginn des Jahres neue Regelungen in Kraft getreten. Bisher gab es drei, und jetzt wurden fünf Pflegegrade eingeführt. Welche Konsequenzen haben die Neuerungen für Betroffene und ihre Angehörigen? Ist gegebenenfalls gar mit Nachteilen zu rechnen? Fragen über Fragen.

Grundlegende Änderungen – Patienten profitieren

Zuvor stand hinsichtlich der Einstufung der Pflegestufe der zeitliche Aufwand für Pflege, Waschen, Anziehen und Co. im Fokus. Nach der nun geltenden Gesetzgebung spielt vielmehr eine Rolle, was die pflegebedürftige Person tatsächlich noch zu leisten im Stande ist bzw. was sie bewerkstelligen kann. Fakt ist, dass die Pflegestufen 2017 insgesamt mehr Geld bringen. Und zwar für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Wer nämlich durch Familienangehörige betreut und versorgt wird, der erhält zusätzliches Pflegegeld. Wenn hingegen der ambulante Pflegedienst in Anspruch genommen wird, so erhält auch dieser – je nach Grad des Pflegeaufwandes zwischen 154 und 609 Euro mehr. Die Neuregulierung der Pflegestufen bringt somit unter anderem diese Vorteile mit sich:

  • mehr Geld für Hilfs- und Pflegebedürftige
  • bessere Unterstützung für Angehörige
  • die Möglichkeit, Hilfsmittel zu erhalten
  • die Chance auf Unterstützung für barrierefreies Wohnen

Mehr Geld, weniger Bürokratie

Jeder, der in Bezug auf die Pflegereform der Ansicht ist, dass nun womöglich neue Anträge gestellt und zusätzliche Formalitäten in Kauf genommen werden müssten, der irrt. Denn Fakt ist, dass es nicht erforderlich ist, Anträge neu zu stellen. Vielmehr soll alles ganz unkompliziert über die Bühne gehen. Personen, die zunächst mit der Pflegestufe 1 eingestuft worden sind, werden automatisch dem Pflegegrad 2 zugeteilt. Gesetzt den Fall, dass Pflegebedürftige der Stufe 1 unter Demenz leiden, rutschen sie direkt in den Pflegegrad 3.

Überhaupt profitieren Patienten mit Demenz in besonderem Maße von der Neuregelung der Pflegestufen. Anders als noch vor der Reform, denn früher wurden Demenzkranke erst gar nicht in Pflegestufen eingeteilt, weil ihre körperliche Leistungsfähigkeit nicht unbedingt eingeschränkt ist. Auch wer nicht an Demenz erkrankt ist, aber einen gewissen Hilfsbedarf aufwies, der erhielt bis Ende des vergangenen Jahres oft nicht einmal eine Pflegestufe – und damit auch kein Geld. Diese Zielgruppe hingegen wird nun dem Pflegegrad 1 zugeteilt.

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Subventionen für Umbauten

Zusätzliche Subventionen in Höhe von bis zu 4.000 Euro sind dabei ebenfalls – je nach Fall – vorgesehen. Nicht zuletzt besteht somit die Möglichkeit, einen Treppenlift, einen Rollstuhl oder andere Hilfsmittel zu erhalten. Auf diese Weise leistet die Pflegereform einen wichtigen Beitrag, um älteren und kranken Menschen weitgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

 

Video: Pflegereform 2017 die wichtigsten Änderungen

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Nicht immer ist ein Pflegedienst vonnöten

Hilfsbedürftige Patienten, die den Pflegegrad 1 erhalten haben, sind nicht gleichzeitig auch berechtigt, die Unterstützung eines Pflegedienstes zu erhalten. Aber finanzielle Zuwendungen bekommen sie dennoch. Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes beträgt für diese Patientengruppe derzeit 125 Euro. Das heißt, dass mit diesem Geld entweder eine Reinigungskraft oder eine Einkaufshilfe etc. finanziert werden können. Und damit nicht genug. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Betroffen sogar die Chance, ihre Wohnung behindertengerecht bzw. barrierefrei konzeptionieren zu lassen.

Die Angst vor der Pflegereform war zunächst groß

Viele Menschen versuchen Themenbereiche wie das Älterwerden, Krankheit und Pflegebedürftigkeit so lange es geht auszuklammern. Wie die Erfahrung immer wieder deutlich macht, ist es elementar, sich rechtzeitig damit zu befassen. So war es nicht verwunderlich, dass die Pflegereform von älteren sowie auch von jüngeren Menschen kritisch beäugt wurde.

Dass die neuen Regelungen hinsichtlich der Pflegestufen derartig positiv für kranke und hilfsbedürftige Menschen sowie für deren Angehörige ausgewirkt haben, findet einen großen Zuspruch. In jedem Fall zeigt sich, dass die vorherigen Gesetzgebungen zur Pflegeversicherung in vielerlei Hinsicht einen Verbesserungsbedarf aufwiesen. Auch an den neuen Richtlinien wird sich über kurz oder lang gewiss der eine oder andere verbesserungswürdige Aspekt finden lassen.
Titelbild: ©istock.com – DGLimages

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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