Das Leben gerade für junge Familien ist finanziell häufig fordernd und nicht einfach zu bestreiten. Umso wichtiger ist es für Familien, alle für sie geltenden Steuervorteile zu kennen und zu nutzen. Der Staat fördert Familien steuerlich besonders.
Grundsätzliches Kindergeld und Kinderfreibeträge
Zwei tragende Säulen der staatlichen Familienförderung sind das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Die beiden Leistungen werden im Regelfall nicht kumuliert geleistet, sondern alternativ nach einer Günstiger-Prüfung durch das Finanzamt.
Dies mutet zunächst seltsam an, handelt es sich doch um unterschiedlich strukturierte Leistungen: Während das Kindergeld monatlich an die Berechtigten ausgezahlt wird, ist der Kinderfreibetrag bei der Veranlagung als Steuerfreibetrag zu berücksichtigen. Das zuständige Finanzamt prüft automatisch, ob der Bezug von Kindergeld oder aber die Gewährung des Kinderfreibetrages für die betroffene Familie günstiger ist.
Nur wenn im Ergebnis feststeht, dass der Bezug von Kindergeld die Familie schlechter stellt, kommt es zur Gewährung des Kinderfreibetrages. Anders ausgedrückt muss der steuerliche Vorteil, den der Kinderfreibetrag bringt höher sein als ein angerechnetes Kindergeld. Grob kalkuliert ist dies meistens der Fall, wenn der Steuersatz über 30 % angesiedelt ist, also eher bei Besserverdienenden. Im Gefolge des Kinderfreibetrages läuft ein weiterer steuerlicher Freibetrag: Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Bei der Günstiger-Prüfung wird auch dieser Freibetrag mit einbezogen.
Alleinerziehende steht noch ein weiterer steuerlicher Freibetrag zu, der Alleinerziehenden- entlastungsbetrag. Die Bedeutung von Kindergeld ist nicht zu unterschätzen, an dessen Zahlung hängen unter Umständen weitere Vergünstigungen: Bei der Riesterrente etwa wird für jedes kindergeldberechtigte Kind ein Zuschlag von 185 EURO gezahlt.
Video: Kinder im Steuerrecht
Grenzen des Kindergeldes und der Freibeträge – Trennungsfälle
Fixpunkte der Zahlung von Kindergeld, beziehungsweise der Gewährung der Kinderfreibeträge ist zunächst die Volljährigkeit, bei weiterer Erst-Ausbildung das vollendete 25. Lebensjahr. Für arbeitslose Kinder wird bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld gezahlt. Für behinderte Kinder gelten Sonderregelungen. Wichtig bei Kindern in Ausbildung ist, dass grundsätzlich nur die Erstausbildung vom Kindergeld begleitet wird. Eigene Einkünfte des Kindes sind unter Umständen anzurechnen.
Kindergeld wird in Höhe zwischen 164 EURO und 195 EURO monatlich gezahlt. Die Höhe des Kinderfreibetrages einschließlich des Ausbildungsfreibetrages beträgt bei zwei Elternteilen 7008 EURO pro Kind und Jahr. Alleinerziehende haben entsprechend den halben Freibetrag in Höhe von 3504 EURO.
Kompliziertere Fallgestaltungen können bei Trennungsfällen entstehen, weil Freibeträge übertragen werden können und Kindergeld Unterhaltsansprüche mindern kann. Im Einzelfall empfiehlt sich eine qualifizierte rechtliche Beratung, um die beste Gestaltung zu finden. Dies gilt im Besonderen auch für Patchworkfamilien.
Außergewöhnliche Belastungen & Co
Steuerlich gefördert sind noch weitere Aufwendungen:
- Hat die Familie eine Haushaltshilfe im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis angestellt beteiligt sich der Staat mit einer Steuerermäßigung von 20% , maximal 510 EURO.
- Wird etwa das Kinderzimmer renoviert, gibt es dafür ebenfalls im Rahmen von steuerlich begünstigten Handwerkerleistungen 20% Steuerermäßigung, maximal 1200 EURO.
- Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die nicht geringfügig sind, wird ebenfalls 20 % Steuerermäßigung gewährt, maximal 4000 EURO.
- Bis ein Kind 14. Jahre alt ist, können Zweidrittel der Kinderbetreuungskosten, maximal 4000 EURO steuerlich geltend gemacht werden.
Es sind weitere steuerliche Abzüge im Rahmen der Berechnung von außergewöhnlichen Belastungen möglich. Dabei sind aber im Einzelfall individuelle Zumutbarkeitsgrenzen zu berechnen, die auch wiederum mit der Zahlung von Kindergeld verknüpft sein können. Auch hier empfiehlt sich Beratung.
Familien sind steuerlich gefördert
Familien werden vielfach steuerlich gefördert – gute Informationen in diesen Bereich können bares Geld sparen. Gerade auch im Fall von Trennung und Scheidung ist professionelle Beratung entscheidend. Formaler Angelpunkt ist übrigens die Anlage Kind in der Einkommensteuererklärung.
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