Bei einer Trennung der Eltern sind die Kinder diejenigen, die Ansprüche haben. Ein Anspruch auf Unterhalt steht bei Scheidung jedem Kind zu. Der Unterhalt für das Kind wird anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Hier gilt: wer viel verdient, zahlt auch viel und wer ein geringes Einkommen hat, zahlt wenig.
Berücksichtigung von geringem Einkommen
Im Monat sind mindestens 317 Euro zu zahlen, bis zu einem Alter des Kindes von 5 Jahren. Mit dem Alter des Kindes erhöhen sich auch die Beträge der Unterhaltszahlungen (Wie hoch genau die Beträge ausfallen, ist mittels Blickes auf die Düsseldorfer Tabellen zu erkennen). Wer allerdings sehr wenig verdient, darf einen Selbstbehalt von 1000 Euro veranschlagen.
Laut Familienrecht hat der Erziehungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, einen Anspruch auf diese Zahlungen. Ist der Betroffene jedoch arbeitslos, zahlt das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss bis zum Alter von 12 Jahren. Bis dahin ist der Unterhalt für das Kind abgesichert. Alle Unterhaltszahlungen, die das Jugendamt vorgestreckt hat, werden dem unterhaltspflichtigen Partner in Rechnung gestellt und als Forderung bei diesem wieder eingetrieben.
Warum gibt es den Unterhalt für Kinder?
Ganz klar: wer Kinder zeugt, muss auch für sie aufkommen. Wenn die Eltern nicht zur Betreuung und Erziehung verpflichtet werden können, so wenigstens für den finanziellen Ausgleich. Als Alleinverdiener oder Arbeitsloser Erziehender ist es nicht einfach, zusätzlich zu den eigenen Kosten die des Kindes zu bezahlen. Besonders, wenn die Kinder noch sehr klein sind, muss die Mutter oft zu Hause bleiben und sich um das Kind kümmern. Manche Kindergärten nehmen Kinder erst ab einem Alter von 3 Jahren auf. Vorher kann die Mutter dann nicht arbeiten gehen. Auch Mütter, die nur in Teilzeit arbeiten gehen (können), benötigen den Unterhalt für ihr Kind, um finanziell über die Runden zu kommen.
Wenn der Vater unbekannt ist
In diesem Fall zahlt das Sozialamt den Unterhalt für das Kind. Hier ist es die Mutter, die alleinerziehend ist und sich finanziell um ihr Kind zu kümmern hat. Diese bekommt das Kindergeld von der Familienkasse und kann, bei Bedarf, noch einen Kindergeldzuschlag beantragen, der finanziell weiterhilft. Alleinerziehende ohne bekannten Vater haben es also deutlich schwerer, finanziell über die Runden zu kommen als wenn dieser zahlungspflichtig und bekannt ist.
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