Wann endet die Unterhaltspflicht der Eltern? Diese Frage stellen sich viele Eltern, vor allem, wenn die eigene finanzielle Sicherheit in die Schieflage gerät. Welche Gesetze und Vorschriften regeln nun den Ablauf der Unterhaltspflicht?
Grundlagen für die Unterhaltspflicht
Diese Frage wird nicht nur Eltern beschäftigen, deren Sprösslinge gerade die Schule beenden, sie bewegt auch Eltern, die sich gerade in einer Scheidung oder Trennung befinden. In dieser Situation besteht der Anspruch auf Kindesunterhalt und wann endet die Unterhaltspflicht der Eltern? Für die Versorgung minderjähriger Kinder ist es selbstverständlich, dass das Elternteil, bei welchen das Kind nicht lebt, für den Unterhalt zu sorgen hat. Wenn es sich aber um volljährige Kinder handelt, dann sind die Prioritäten anders zu setzen. Der Unterhalt steht den Kindern grundsätzlich bis zur Volljährigkeit zu. Aber es gibt auch Ausnahmen, denn das Alter eines Kindes ist nicht immer das ausschlaggebende Detail.
Unterhalt für „Erwachsene“
Generell schulden die Eltern auch ihrem volljährigen Kind Unterhaltszahlungen bis zum Abschluss einer Berufsausbildung. Studiert das Kind nach dem Abitur, dann sind die Eltern bis zum Abschluss dieses Studiums zum Unterhalt verpflichtet. Im deutschen Familienrecht wurde die Unterhaltspflicht gesetzlich geregelt, egal ob die Eltern verheiratet oder Lebenspartner sind.
Unterhaltszahlungen für Lehrlinge und Studenten
Der § 1610 Absatz 2 BGB regelt den Erhalt der Unterhaltszahlungen, unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten, in denen die unterhaltspflichtigen Eltern leben. Wichtig ist zu wissen, dass die Eltern dem volljährigen Kind keine kostenpflichtige Ausbildung oder die Ausbildung an einer Privatschule finanzieren müssen. Im Vordergrund steht also der finanzielle Status der Eltern und die Kinder können keinen Anspruch darauf erheben, dass sich die Eltern verschulden oder ein wirtschaftlichen Risiko eingehen.
Aber nicht nur die Lehrlinge werden bis zum Abschluss ihrer Ausbildung finanziell abgesichert, sondern auch Studenten steht das gleiche Recht zu, sofern es sich um das erste Studium handelt. Aber der Gesetzgeber hat den Studenten noch die Möglichkeit einer gewissen Umorientierungsphase zugestanden. In den ersten drei Semestern darf der Student einen Fachwechsel vornehmen, ohne seinen Unterhaltsanspruch verwirkt zu haben.
Nach Uni-Abschluss
Nach dem Abschluss des Studiums hat der junge Akademiker eine Frist von drei Monaten, in der er sich ein Beschäftigungsverhältnis suchen muss. In dieser Zeit erhält der junge Mensch von seinen Eltern noch den Unterhalt, aber nach diesen drei Monaten schulden die Eltern keinen Unterhalt mehr. Auch für die Zeit der Promotion schulden die Eltern keinen Unterhalt.
Besonderheiten, die man wissen sollte
- Nebeneinkünfte: Geld verdienen während der Ausbildung, geht das? Auch Auszubildende können sich nebenbei etwas dazu verdienen. Aber es gibt Unterschiede, die man beachten sollte. So müssen Lehrlinge ihren regelmäßigen Verdienst auf die Unterhaltsverpflichtung ihrer Eltern anrechnen lassen. Wenn Studenten einen gelegentlichen Nebenjob ausüben, so wirken sich diese Entgelte meist nicht auf den Unterhaltsanspruch aus. Diese Einnahmen werden meist geduldet. Anders ist es allerdings, wenn der Student in seiner Nebentätigkeit hohe Einkünfte erhalten würde.
- Unterhalt durch geschiedene Elternteile: Geschiedene Eltern sollten wissen und beachten, dass sie nach dem 18. Geburtstag beide barunterhaltspflichtig sind. Das heißt zum Beispiel, dass jedes Elternteil finanziell für den Nachwuchs aufkommen muss.
- Abbruch der Lehre/Studium: Werden die Lehre oder das Studium ohne ersichtlichen Grund abgebrochen und das Kind bemüht sich nicht darum, einen Abschluss zu erreichen, dann sollten die Eltern versuchen, dem Kind die Lage klar zu machen, in dem die Unterhaltszahlungen eingestellt werden können. Oftmals ist es auch notwendig, die Klärung einem Rechtsanwalt zu übertragen, wenn sich der Nachwuchs nicht um einen Lehr- oder Studienabschluss bemüht.
Video: Kindesunterhalt für Volljährige – Darauf kommt es an
Wann endet die Unterhaltspflicht der Eltern?
Also nur die erste Ausbildung/Studium werden durch Unterhaltszahlungen gefördert. Nach diesen Abschlüssen erlischt der Anspruch des Nachwuchses auf den Unterhalt und sie müssen nun für sich selbst sorgen.
Titelbild: ©istock.com – ChesiireCat
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