Knapp die Hälfte aller Ehen wird in Deutschland geschieden. Sowohl gegenüber dem Ex-Partner als auch bezüglich der gemeinsamen Kinder besteht eine Unterhaltspflicht – diese zu umgehen oder auszunutzen, ist keine Seltenheit. Um einem eventuellen Betrug Einhalt zu gebieten, kann sich an erfahrene Ermittler gewandt werden.
Der eine sorgt, der andere zahlt nicht
Trennt sich ein Elternpaar, erfolgt die Teilung der Fürsorgepflicht. In der Regel bleiben die Kinder bei der Mutter, wenngleich es mittlerweile auch zahlreiche Väter gibt, die sich dieser Aufgabe widmen. Die mit dem Kind weiterhin zusammenlebende Person hat somit für Wohnraum und Nahrung zu sorgen. Der nicht mehr permanent anwesende Part muss mit monatlichen Zahlungen die weiteren Bedürfnisse des Kindes abdecken. So manch ausgezogenes Elternteil gibt an, dazu nicht in der Lage zu sein. Selbstverständlich kann es durch
- Arbeitslosigkeit,
- eine Langzeiterkrankung
- oder ein prekäres Arbeitsverhältnis
vorkommen, dass dies tatsächlich der Wahrheit entspricht. Will der Ex-Partner jener Behauptung aber keinen Glauben schenken, kann der Betroffene abwägen, ob er Detekteien einschalten möchte. Diese überprüfen anschließend, ob er oder sie Schwarzarbeit betreibt oder auf andere Weise die monatlichen Einnahmen verschleiert.
Zweifelhaftes: wenn der Empfänger betrügt
Meistens finden sich die Falschangaben auf Seiten des Unterhaltspflichtigen, doch kommt es auch bei den Unterhaltsempfängern zu Betrügereien. Zwar sind die finanziellen Zuwendungen an das Kind nicht von einer neuen Partnerschaft des Elternteils abhängig, doch kürzt sich der Unterhaltssatz, zieht beim alleinerziehenden Part jemand ein. Das Wohngeld sowie die Nebenkosten haben dann anteilig auch von dieser Person getragen zu werden, so dass der Ex niedrigere Unterhaltszahlungen zu leisten verpflichtet ist. Auch etwaige Untermieter werden gerne verschwiegen, um weiterhin die volle Leistung des Verflossenen zu erhalten.
Häufig vertuschen die beim Kind lebenden Elternteile derartige Zuzüge. Außerdem kommt es immer wieder zu der Behauptung, der neue Freund, die neue Freundin würde nur gelegentlich hier übernachten und keine Mietzahlungen leisten. Hegt der zum Unterhalt Verpflichtete den Verdacht, dass der andere nicht mehr alleine lebt, muss dies geprüft werden. Häufig stützen sich diese Vermutungen lediglich auf die Aussagen der Kinder.
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Welche Hilfestellung gibt es?
Steht der Verdacht im Raum, dass der ehemalige Partner falsche Auskünfte über seine Lebensumstände kundtut, sollte nicht auf eigene Faust ermittelt werden. Die emotionale Verwobenheit führt rasch zu falschen Rückschlüssen und so ist es ratsamer, die Angelegenheit in erfahrene und objektive Hände zu geben.
Eine Detektei verfügt nicht nur über das richtige Equipment für erfolgreiche Observationen. Die Ermittler wissen auch exakt zu unterscheiden, welche Beweismittel hilfreich und welche keine Ergebnisse zu liefern im Stande sind. Die erste Kontaktaufnahme mit der Detektei kann telefonisch oder per E-Mail stattfinden. Anschließend folgt ein Vier-Augen-Gespräch.
Es ist von größter Wichtigkeit dabei alle bekannten Informationen weiterzugeben. Nur so kann der Detektiv effektiv ermitteln. Wer Aspekte bewusst verheimlicht, läuft Gefahr, die Erfolgsaussichten zu torpedieren. Selbstverständlich arbeiten seriöse Ermittlerbüros absolut diskret, so dass die überprüfte Person gar nicht mitbekommt, dass sie überhaupt beschattet wird. Erhärtet sich der Betrugsverdacht, stellt das Team sämtliche Erkenntnisse zu einer vor Gericht verwertbaren Beweisakte zusammen.
Professionell zum gewünschten Ziel
Egal, ob tatsächlich oder nur vermeintlich bei Unterhaltszahlungen betrogen wird – mithilfe eines Ermittlers gewinnen schlussendlich beide Ex-Partner. Denn: Wird deutlich, dass der Geschiedene die Wahrheit gesagt hat, vergrößert sich automatisch das Vertrauensverhältnis zueinander. Hat er oder sie gelogen, erhöht sich der Kontostand des Betrogenen. Beides birgt also nur Vorteile für den Auftraggeber!
Titelbild: ©istock – Koldunov
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